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Johann Christoph Scherff, Gerichtsherr zu Neuenbeuten, beurkundet, dass er von seinen Gerichtsuntersassen, wenn sie sich unter die Gerichtsbarkeit des Rates von Pößneck begeben, kein Abzugsgeld verlangen wird.Stadt- und Kreisarchive » Stadtarchiv Pößneck » Pößnecker Urkundenbestand
Stadt- und Kreisarchive, Stadtarchiv Pößneck, Nr. 343, Abteilung 2 : Verzicht
Datierung:
15. Mai 1736
Regest:
Johann Christoph Scherff, Gerichtsherr zu Neuenbeuten, beurkundet, dass er von seinen Gerichtsuntersassen, wenn sie sich unter die Gerichtsbarkeit des Rates von Pößneck begeben, kein Abzugsgeld verlangen wird.
Historische Systematik:
18. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Johann Christoph Scherff, Gerichtsherr zu Neuenbeuten, beurkundet, dass er von seinen Gerichtsuntersassen, wenn sie sich unter die Gerichtsbarkeit des Rates von Pößneck begeben, oder dort etwas durch Erbfülle an sich bringen, kein Abzugsgeld verlangt wird.