Diese Webseite verwendet Cookies (Webanalysedienst: Matomo, sowie Sessioncookies). Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutz.
Streitschlichtung zwischen Conrad von Mahren zu Schlettwein und der Stadt Pößneck. Es wird bestimmt, dass die Bürger von Pößneck ihre Lehngüter unentgeltlich weiter leihen können, nur wenn Zinsgüter verkauft werden, soll das übliche Lehngeld bezahlt werden.Stadt- und Kreisarchive » Stadtarchiv Pößneck » Pößnecker Urkundenbestand
Stadt- und Kreisarchive, Stadtarchiv Pößneck, Nr. 103, Abteilung 2 : Streitschlichtung
Datierung:
8. Dez. 1459
Regest:
Streitschlichtung zwischen Conrad von Mahren zu Schlettwein und der Stadt Pößneck. Es wird bestimmt, dass die Bürger von Pößneck ihre Lehngüter unentgeltlich weiter leihen können, nur wenn Zinsgüter verkauft werden, soll das übliche Lehngeld bezahlt werden.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Bernhart von Kocheberg, Ritter und Hofmeister, Heinrich Stoghusen, Amtmann von Ranis, Erhart von Zetdewitz, Amtmann zu Arnshaugk und Veit von Obernitz, Amtmann zu Cegenrogtke schlichten einen Streit zwischen Conrad von Mahren zu Sletwin und der Stadt Pesnig. Es wird bestimmt, dass erstern den Bürgern von Pößneck, die Lehngüter von ihm haben und ihren Erben die Güter unentgeltlich weiter leihen soll, nur müssen sie vorkommenden Falls die Lehen suchen. Nur wenn Zinsgüter verkauft werden, soll das übliche Lehngeld bezahlt werden