Diese Webseite verwendet Cookies (Webanalysedienst: Matomo, sowie Sessioncookies). Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutz.
Herzog Ernst I. von Sachsen-Gotha-Altenburg belehnt die an ihn gekommene Stadt Pößneck mit einer Wiese zu Schweinitz, mit Ackerland bei Pößneck sowie einem Waldstück bei Hütten.Stadt- und Kreisarchive » Stadtarchiv Pößneck » Pößnecker Urkundenbestand
Herzog Ernst I. von Sachsen-Gotha-Altenburg belehnt die an ihn gekommene Stadt Pößneck mit einer Wiese zu Schweinitz, mit Ackerland bei Pößneck sowie einem Waldstück bei Hütten.
Historische Systematik:
17. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Herzog Ernst I. (gen. „der Fromme“; 1601-1675) von Sachsen-Gotha-Altenburg, der 1672 durch Erbfall das Herzogtum Sachsen-Altenburg erwarb, belehnt die nun an ihn gekommene Stadt Pößneck mit einer Wiese zu Schweinitz, mit Ackerland bei Pößneck sowie einem Waldstück bei Hütten, welches sie schon zuvor unter dem verstorbenen Herzog Friedrich Wilhelm III. von Sachsen-Altenburg innehatten. Sie sollen dafür 12 bzw. 8 Groschen jährlich zahlen und beim Wechsel des Lehensherren ein Faß guten Pößnecker Bieres oder 10 Gulden geben. Als Lehensnehmer für die Stadt Pößneck wird Hans Sieber genannt, der aufgrund seines Alters durch den Bevollmächtigten Nicel Jahn vertreten wird. Für den Fall des Aussterbens der Familie des Herzogs wird auf den Erbverbrüderungsvertrag der (ernestinischen) Herzöge von Sachsen mit den Landgrafen von Hessen hingewiesen, welche dann als Nachfolger der herzoglichen Familie nach dem Willen von Herzog Ernst das Lehensverhältnis mit der Stadt Pößneck fortsetzen sollen. Als Zeugen der am 18. März 1673 in Altenburg ausgestellten Lehensurkunde werden hochrangige herzogliche Beamte sowie Vertreter des (z. T. lokalen) Adels benannt.
Am 18. Monatstage Martii, Altenburg
Unterschrift des Kanzlers