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Der Rat der Stadt Pößneck gibt seinen Consens dazu, dass der Tuchmacher Christoph Heinrich Könitzer von dem Lohgerber Hans Senger in Vormundschaft seines Mündels Johann Heinrich Könitzer ein Kapital von 20 Talern borgt und als Unterpfand die halbe Länderei bei der Ziegelhütte einsetzt.Stadt- und Kreisarchive » Stadtarchiv Pößneck » Pößnecker Urkundenbestand
Der Rat der Stadt Pößneck gibt seinen Consens dazu, dass der Tuchmacher Christoph Heinrich Könitzer von dem Lohgerber Hans Senger in Vormundschaft seines Mündels Johann Heinrich Könitzer ein Kapital von 20 Talern borgt und als Unterpfand die halbe Länderei bei der Ziegelhütte einsetzt.