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Der Hofrichter zu Weimar fordert den Rat von Pößneck vor das Gericht zu einer Verhandlung mit Jobst Moller von Öpitz, der den Rat verklagt hat, weil der ihm seine Früchte wegnehmen ließ.Stadt- und Kreisarchive » Stadtarchiv Pößneck » Pößnecker Urkundenbestand
Der Hofrichter zu Weimar fordert den Rat von Pößneck vor das Gericht zu einer Verhandlung mit Jobst Moller von Öpitz, der den Rat verklagt hat, weil der ihm seine Früchte wegnehmen ließ.
Historische Systematik:
16. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Friedrich von Thun, Hofrichter und Hauptmann zu Weimar, fordert den Rat von Pößneck oder dessen Anwalt für den Montag nach Exaltatinis sanctae crucis vor das Gericht zu Altenburg zu einer Verhandlung mit Jobst Moller von Obß (Öpitz), der den Rat verklagt hat, weil er ihm durch seine eigenen Leute die ihm erwachsenen Früchte mit Gewalt habe wegnehmen lassen.