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Eberhart von Brandenstein zu Ranis beurkundet als Vormund für Philipp und Ewald von Brandenstein, dass er die Schermühle und die Katzenmühle an den Rat von Pößneck für 900 Gulden wiederkäuflich verkauft hat.Stadt- und Kreisarchive » Stadtarchiv Pößneck » Pößnecker Urkundenbestand
Stadt- und Kreisarchive, Stadtarchiv Pößneck, Nr. 115a, b, Abteilung 2 : Kaufbrief
Datierung:
15. Juli 1495
Regest:
Eberhart von Brandenstein zu Ranis beurkundet als Vormund für Philipp und Ewald von Brandenstein, dass er die Schermühle und die Katzenmühle an den Rat von Pößneck für 900 Gulden wiederkäuflich verkauft hat.
Datumszitat:
Genehmigung des Herzogs Johann von Sachsen: 1495-08-24
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Eberhart von Brandenstein zu Ranis, zugleich als Vormund für Philipp und Ewald von Brandenstein beurkundet, daß er die Schermühle und die Katzenmühle vor Pößneck an den Rat von Pößneck für 900 Gulden wiederkäuflich verkauft hat.
1495 am Tage Bartholomäi
Beigefügt ist die Genehmigung des Herzogs Johann von Sachsen von Freitag nach Divicinis apostolorum 1495
Überlieferungsform:
Kopie
Beschreibstoff:
Papier
Bemerkungen:
115a: 31,4 x 22 cm
115b: 33 x 20 cm
gut erhalten
Beiblatt: 9,5 x 19 cm