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Zitierweise: | Stadtarchive, Stadtarchiv Pößneck, Nr. 103, Abteilung 2 : Streitschlichtung |
Datierung: | 8. Dez. 1459 |
Regest: |
Streitschlichtung zwischen Conrad von Mahren zu Schlettwein und der Stadt Pößneck. Es wird bestimmt, dass die Bürger von Pößneck ihre Lehngüter unentgeltlich weiter leihen können, nur wenn Zinsgüter verkauft werden, soll das übliche Lehngeld bezahlt werden.
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Historische Systematik: |
15. Jahrhundert
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Transkription Vollregest: |
Bernhart von kocheberg, Ritter und Hofmeister, Heinrich Stoghusen, Amtmann von Ranis, Erhart von Zetdewitz, Amtmann zu Arnshaugk,und Veit von Obernitz, Amtmann zu Cegenrogtke schlichten einen Streit zwischen Conrad von Mahren zu Sletwin und der Satdt Pesnig.Es wird bestimmt, dass erstern den Bürgern von Pößneck, die Lehngüter von ihm haben und ihren Erben die Güter unentgeltlich weiter leihen soll, nur müssen sie vorkommenden Falls die Lehen suchen. Nur wenn Zinsgüter verkauft werden, soll das übliche Lehngeld bezahlt werden
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Überlieferungsform: |
Ausfertigung
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Beschreibstoff: |
Pergament
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Bemerkungen: |
26,5 x 34,6 cm
vom Siegel nur 1 Stück erhalten |
IIIF-Manifest: | .../api/iiif/presentation/v2/dana_derivate_00005177/manifest |
Erstellt am: |
30.11.2020 - 13:24:21
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Letzte Änderung: |
30.11.2020 - 13:32:29
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MyCoRe ID: | |
Lizenz: |