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Herzog Wilhelm von Sachsen entscheidet einen Lehnstreit:
Alle Lehen nach dem Tod Albrecht von Brandensteins gehen auf Heinrich von Brandenstein über, dieser muss den Pößneckern und ihren Erben alle Lehen belassen.Stadt- und Kreisarchive » Stadtarchiv Pößneck » Pößnecker Urkundenbestand
Herzog Wilhelm von Sachsen entscheidet einen Lehnstreit:
Alle Lehen nach dem Tod Albrecht von Brandensteins gehen auf Heinrich von Brandenstein über, dieser muss den Pößneckern und ihren Erben alle Lehen belassen.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Herzog Wilhelm von Sachsen entscheidet, einen Lehnsstreit zwischen Heinrich von Brandenstein und der Stadt Pesnigk in folgender Weise: Nach dem Tod Albrecht von Brandenstein sind alle dessen Lehnsgerechtigkeiten auf Heinrich von Brandenstein übergegangen, und diejenigen Pößnecker, die Lehn zu Albrecht von Brandenburg innegehabt haben, müssen Heinrich von Brandenstein als Lehnsherrn anerkennen, dieser aber muss ihnen und ihren Erben alle Lehen belassen.
Überlieferungsform:
Kopie
Beschreibstoff:
Papier
Bemerkungen:
Urkunde (Kopie): 23 x 28,5 cm
ausgebessert
Beiblatt: 12,2 x 21,3 cm