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Herzog Friedrich von Sachsen entscheidet einen Streit, der zwischen Erhart und Albrecht von Brandenstein und dem Rate der Stadt Pößneck über Lehen, Mälzen, Brauen und Ausschank bestanden hat.Stadt- und Kreisarchive » Stadtarchiv Pößneck » Pößnecker Urkundenbestand
Herzog Friedrich von Sachsen entscheidet einen Streit, der zwischen Erhart und Albrecht von Brandenstein und dem Rate der Stadt Pößneck über Lehen, Mälzen, Brauen und Ausschank bestanden hat.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Herzog Friedrich von Sachsen entscheidet einen Streit, der zwischen Erhart und Albrecht von Brandenstein einerseits und dem Rate der Stadt Pesnig einerseits über Lehen, Mälzen, Brauen und Ausschank längere Zeit bestanden hat, in folgender Weise: Die von Brandenstein sollen sie Bürger von Pößneck mit den Gütern, die sie bisher innegehabt haben, weiter belehnen. So oft die Lehen zu Falle kommen, soll von je 25 Schock 1 Schock als Lehngeld bezahlt werden, im Falle eines Verkaufs aber von je 10 Schock 1 Schock. Betreffs des Mälzens, Brauens und Ausschank zu Krölpig und des Abgangs des Wassers an der Lührmühle, soll es bleiben wie bisher und wie es die Notdurft erfordert. Dass Untertanen der von Brandenstein in der Stadt arbeiten, soll nicht mehr geduldet werden, und wenn solche Leute als Bürger aufgenommen werden, sollen sie ihren bisherigen Herrn leisten, was sie zu tun schuldig sind. Was den Schaden anbetrifft, den die Brandensteiner Untertanen zu Krölpig durch die Pößnecker erlitten haben, so sollen letztere ihnen 8 neue Schock Groschen zehlen und auch die von Brandenstein mit zwei neuen Schock von den XXX