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Graf Günther von Schwarzburg bestimmt, dass die Lehen, die ein Bürger von Pößneck hat, im Falle seines Todes stets auf seine Erben übergehen sollen, und bestätigt der Stadt Pößneck alle ihre Rechte und Freiheiten.Stadt- und Kreisarchive » Stadtarchiv Pößneck » Pößnecker Urkundenbestand
Graf Günther von Schwarzburg bestimmt, dass die Lehen, die ein Bürger von Pößneck hat, im Falle seines Todes stets auf seine Erben übergehen sollen, und bestätigt der Stadt Pößneck alle ihre Rechte und Freiheiten.
Historische Systematik:
14. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Graf Günther von Schwarzburg bestimmt, daß die Lehen, die ein Bürger von Pesnigk hat, im Falle seines Todes stets auf seine Erben übergehen sollen, und bestätigt der Stadt Pesnigk alle ihre Rechte und Freiheiten.
Zeugen: Reynhart von Holbach, Vogt zu Brandenstein, Gotfrit von Macdala, Conze Litzmann, Vogt zu Ranis, Dittrich von Grusen von Köditz, Michael von Nelergrüne
Überlieferungsform:
Kopie
Beschreibstoff:
Papier
Bemerkungen:
Urkunde (Kopie): 31,5 x 51 cm
Beiblatt: 11,8 x 21,5 cm