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Graf Günther von Schwarzburg bestimmt, dass die Lehen, die ein Bürger von Pößneck hat, im Falle seines Todes stets auf seine Erben übergehen sollen, und bestätigt der Stadt Pößneck alle ihre Rechte und Freiheiten.Stadt- und Kreisarchive » Stadtarchiv Pößneck » Pößnecker Urkundenbestand
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