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Herzog Johann Casimir von Sachsen belehnt die Stadt Pößneck mit den schon in Nr. 41 angeführten Gütern unter derselben Bedingung, jedoch mit dem Zusatz, dass statt des Bieres 10 Gulden Lehngeld bezahlt werden können.Stadt- und Kreisarchive » Stadtarchiv Pößneck » Pößnecker Urkundenbestand
Herzog Johann Casimir von Sachsen belehnt die Stadt Pößneck mit den schon in Nr. 41 angeführten Gütern unter derselben Bedingung, jedoch mit dem Zusatz, dass statt des Bieres 10 Gulden Lehngeld bezahlt werden können.
Historische Systematik:
17. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Herzog Johann Casimir von Sachsen belehnt die Stadt Pesnec mit den schon in Nr. 41 angeführten Gütern unter derselben Bedingung, jedoch mit dem Zusatz, daß statt des Bieres 10 Gulden Lehngeld bezahlt werden können.
Zeugen: Ernestus Fohmann, Kanzler, Christof Hundt von Wenzheim, Hofmeister, Johann Beinstedt, Johann Schadt, Johann Jac. Drach, Hans Masslinger, Sekretär
Coburg, den 13. August
Unterschrift des Herzogs und Kanzlers