Diese Webseite verwendet Cookies (Webanalysedienst: Matomo, sowie Sessioncookies). Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutz.
Zitierweise: | Stadtarchive, Stadtarchiv Pößneck, Nr. 34, Abteilung 1 : Streitschlichtung |
Datierung: | 23. Okt. 1488 |
erwähnte Person: | 100503225 |
erwähnte Person: | 11853579X |
Ausstellungsort (GND): | 4065105-8 |
Regest: |
Kurfürst Friedrich und Herzog Johann von Sachsen entscheiden einen Streit zwischen Heinrich von Brandenstein zu Ranis und der Stadt Pößneck über die Bärmühle. Es wird festgesetzt, dass die Mühle eine Walkmühle bleiben und nicht in eine Kornmühle verwandelt werden soll.
|
Historische Systematik: |
15. Jahrhundert
|
Transkription Vollregest: |
Kurfürst Friedrich und Herzog Johann v. Sachsen entscheiden einen Streit zwischen Heinrich v. Brandenstein zu Ranis u. seinem Bruder Hans Eberhart zu Oppurg einerseits und der Stadt Peseneck andererseits über die sogenannte Bärmühle. Es wird festgesetzt, daß die Mühle eine Walkmühle bleiben und nicht in eine Kornmühle verwandelt werden soll. Wenn der Besitzer stirbt, so sollen nicht mehr als 5 Gulden Lehngeld bezahlt werden von seinem Erben, wenn aber der Lehnsherr stribt, soll die Mühle unentgeltlich von seinem Nachfolger als Lehn gegeben werden.
Weymar uf Donerstag Severini |
Siegel: |
Siegel fehlt
|
Überlieferungsform: |
Ausfertigung
|
Beschreibstoff: |
Pergament
|
Bemerkungen: |
Originaldeckblatt (Papier) enthält:
Urkunde: 30 x 40 cm Beiblatt (Papier): 12,2 x 17,9 cm |
IIIF-Manifest: | .../api/iiif/presentation/v2/dana_derivate_00005104/manifest |
Erstellt am: |
19.11.2020 - 11:38:01
|
Letzte Änderung: |
21.01.2021 - 09:27:01
|
MyCoRe ID: | |
Lizenz: |