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Kurfürst Friedrich und Herzog Johann von Sachsen entscheiden einen Streit zwischen Heinrich von Brandenstein zu Ranis und der Stadt Pößneck über die Bärmühle. Es wird festgesetzt, dass die Mühle eine Walkmühle bleiben und nicht in eine Kornmühle verwandelt werden soll.Stadt- und Kreisarchive » Stadtarchiv Pößneck » Pößnecker Urkundenbestand
Kurfürst Friedrich und Herzog Johann von Sachsen entscheiden einen Streit zwischen Heinrich von Brandenstein zu Ranis und der Stadt Pößneck über die Bärmühle. Es wird festgesetzt, dass die Mühle eine Walkmühle bleiben und nicht in eine Kornmühle verwandelt werden soll.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Kurfürst Friedrich und Herzog Johann v. Sachsen entscheiden einen Streit zwischen Heinrich v. Brandenstein zu Ranis u. seinem Bruder Hans Eberhart zu Oppurg einerseits und der Stadt Peseneck andererseits über die sogenannte Bärmühle. Es wird festgesetzt, daß die Mühle eine Walkmühle bleiben und nicht in eine Kornmühle verwandelt werden soll. Wenn der Besitzer stirbt, so sollen nicht mehr als 5 Gulden Lehngeld bezahlt werden von seinem Erben, wenn aber der Lehnsherr stribt, soll die Mühle unentgeltlich von seinem Nachfolger als Lehn gegeben werden.
Weymar uf Donerstag Severini
Siegel:
Siegel fehlt
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Beschreibstoff:
Pergament
Bemerkungen:
Originaldeckblatt (Papier) enthält:
Urkunde: 30 x 40 cm
Beiblatt (Papier): 12,2 x 17,9 cm